Für gesetzlich Versicherte
Die gängigen physiotherapeutischen Behandlungsverfahren zählen zu den Leistungen, die Sie bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhalten. Die Zuzahlung beträgt 10€ für das Rezept + anteilig 10% der Behandlungskosten (wir sind dazu verpflichtet die für Ihre Krankenkasse einzunehmen).
Manchmal können wir mit Techniken, die nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden, viel effektiver behandeln.
Die Kosten von solchen Behandlungen können von Ihrer Krankenkasse (teilweise) erstattet werden, wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abgeschlossen haben.
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als private Wahlleistung in Anspruch nehmen. Die Kosten können Sie ggf. als Sonderbelastung in Ihre Steuererklärung aufführen.
Wenn Sie ein Rezept für Osteopathie haben, können wir Sie nicht behandlen da wir keine Osteopathen sind. Wir sind Physiotherapeuten die erlernte osteopathische Techniken mit einsetzen.
Aufgrund der Politik der gesetzlichen Krankenkassen kommt es immer häufiger vor, dass Ihr Arzt Ihnen die Ausstellung eines Rezeptes für Physiotherapie verweigern muss. Als Physiotherapeuten unterliegen wir der sog. „Weisungspflicht“, d.h. ohne Verordnung des Arztes oder eines Heilpraktikers dürfen wir nicht tätig werden. Da wir sowohl Physiotherapeut/in als auch sektorale Heilpraktiker/in sind, können wir Ihnen das gesamte Spektrum der Physiotherapie, auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.
Einen Vorteil ist, dass die Behandlung dann nicht abhängig ist von dem was der Arzt verschreibt, sondern dass wir mit unsere Vielzahl an Therapiemöglichkeiten unsere Behandlung Individuell auf Sie ausrichten können.
Hierzu berechnen wir Ihnen folgende Preise:
- Beratungsgespräch/Untersuchung: 15 € (bis 20 Minuten)
- Massage: 18 € (bis 20 Minuten)
- Behandlung: 27,50 € (bis 20 Minuten)
Gutschein-Tipp
Lassen Sie sich doch zu Ihrem Geburtstag einen Gutschein von uns über einen bestimmte Geldwert schenken oder verschenken Sie selber einen.
Für privat Versicherte
Für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Auch als beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter können Sie in einer Physiotherapiepraxis nur als Privatpatient behandelt werden. Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen individuell vereinbart werden kann.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle besitzen.
Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten. Die Physiotherapiepraxis ist in Ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an einer anderen Gebührenordnung gebunden.
In der Vergangenheit ist es immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpatienten und einzelnen Versicherungsgesellschaften wegen unvollständiger Kostenübernahme gekommen. Die Berechnung des Behandlungshonorars erfolgt üblicherweise entsprechend der Privatsätze die von OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93) für angemessen und ortsüblich befunden weden. Hierbei wurde von dem Gericht unterstrichen, dass Heilbehandlungen generell mit dem 2, 3-fachen VdaK - Satz (1,8-fach für technische, passive Leistungen) angemessen vergütet sind. Da unsere Honorarforderungen deutlich unterhalb dieser Sätze liegen (1,7-fach), gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihre Aufwendungen vollständig erstattet werden. Sollte in diesem Zusammenhang von Seiten des Versicherers auf die sogenannte GOÄ hingewiesen werden, beachten Sie bitte, dass die GOÄ die “Gebührenverordnung für Ärzte” ist, wie der Name schon sagt, und daher für Physiotherapeuten keine Relevanz hat.
Die Beihilfestellen fühlen sich als primärer Kostenträger des öffentlichen Dienstes jedoch an diese Rechtsprechung nicht gebunden. Sogar das Innenministerium hat unlängst in einer Presseerklärung bestätigt, dass die Beihilfesätze in keinster Weise kostendeckend sind.
Das die Vergütungssätze schon seit über 15 Jahre unverändert sind, ist nicht der Schuld der Physiotherapeuten!
Unsere Preise sind:
- Beratungsgespräch/Untersuchung: 12,50 € (bis 20 Minuten)
- Massage: 18 € (bis 20 Minuten)
- Behandlung: 27,50 € (bis 20 Minuten)
Sie können mit einem Rezept für Osteopathische Techniken (keine Osteopathie!) auch bei uns behandelt werden.
Eine Alternative wäre, dass Sie direkt zu uns kommen, ohne zuerst zum Arzt zu gehen. Wir können Leistungen über den Heilpraktiker-Bereich in Rechnung stellen. Von Vorteil wäre das für Sie, wenn Sie nur bis zu zwei Termine brauchen.